Das kostenfreie Einzelgespräch
Eine kleine Einführung in das Thema Gemeinnützigkeit und Vereinsleben
Hast du schon einmal darüber nachgedacht einen Verein zu gründen?
Nützliche Links für öffentlich zugängliche Informationen
Trage hier sorgfältig deine Antworten ein
damit wir ein genaues Bild deiner Bedürfnisse erhalten.
MIT ABSENDEN DIESES FORMULARS ERHÄLTST DU DIE MÖGLICHKEIT AUF DEIN INDIVIDUELLES GESPRÄCH.
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Häufig gestellte Fragen
die unser Präsidium erreichen
- Berufsausbildung
- Bürgerinnen- und Bürgerinitativen (mit Ausnahmen!)
- Demokratisches Staatswesen
- Denkmalschutz
- Denksport
- Elementarschäden (Bekämpfung von)
- Entwicklungshilfe
- Erziehung
- Ethische Vereinigungen
- Friedensbewegungen
- Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen
- Gesundheitspflege
- Heimatkunde und Heimatpflege
- Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge
- Konsumentinnen-/Konsumentenschutz
- Kunst und Kultur
- Musik (Ausnahme: Unterhaltung!)
- Natur-, Tier- und Höhlenschutz
- Resozialisierung
- Schulausbildung
- Selbsthilfe
- Sport (Ausnahmen: Berufssport, Betrieb von Freizeiteinrichtungen!)
- Studentinnen-/Studentenbetreuung
- Suchtbekämpfung
- Umweltschutz
- Völkerverständigung
- Volksbildung (Erwachsenenbildung)
- Volkswohnungswesen
- Wissenschaft und Forschung
- Zivilschutz
- Beschäftigung (mit Ausnahmen!)
- Freizeitgestaltung und Erholung
- Fremdenverkehr (Tourismus)
- Gemüse-, Obst- und Gartenbau
- Geselligkeit und Unterhaltung
- Kameradschaft
- Kleingartenpflege
- Kommunikationspflege
- Modellbau (Ausnahme: Turnier!)
- Politische Zwecke
- Religiöse Zwecke
- Sammeltätigkeit
- Sparvereine
- Tier- und Pflanzenzucht
- Wirtschaftsförderung (mit Ausnahmen!)
Es braucht mindestens 2 Menschen für das Präsidium und (nach spätestens einem Jahr) weitere 2 als Rechnungsprüfer.
Ja. Sie müssen dazu nicht einmal in Österreich wohnen.
Die meisten Vereine haben Mitgliedsbeiträge, viele auch Spenden und Förderungen.
Manche haben auch ein Einkommen aus Veranstaltungen oder aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit, z.B. dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen.
Selbstverständlich, der Verein wird zwar vom Präsidium geleitet, ist jedoch eine eigene juristische Person. Das geliehene Geld bekommt man ohne Zinsanspruch zurück.
Information an die Vereinsbehörde über allfällige Statutenänderungen.
Einrichtung von ordnungsgemäßen Aufzeichnungen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung). Beachtung aller geltenden Rechtsvorschriften: Vereinsgesetz, Steuerrecht, Datenschutz, Urheberrecht, …
Ja, so wie jede andere Person auch, die für den Verein arbeitet. In diesem Fall braucht es aber die Zustimmung der anderen Vorstandsmitglieder oder der Mitgliederversammlung. DHG empfiehlt dies nicht zu tun.
Ja, möglicherweise muss der Verein aber dafür Steuern zahlen. (Statuten?)
i. Muss ich das Finanzamt über die Gründung eines Vereines informieren?
Nein. Nur, wenn der Verein unternehmerisch tätig wird und z.B. Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen erzielt.
Das Präsidium ist für alles, was im Verein geschieht verantwortlich und muss, wenn es Fehler macht, dafür gerade stehen. Ein Präsidiumsmitglied wird aber grundsätzlich nur dann persönlich zur Verantwortung gezogen, wenn es dem Verein absichtlich oder „grob fahrlässig“ schadet.
NEIN, der Verein darf dem Präsidiumsmitgliedern nur in Form einer Leihgabe Geld borgen, jedoch mit üblichen Zinsen und nach gültigem Beschluss.
Ja und bedingt ja/nein weil das von dem Projekt und den Statuten abhängt.