Beschluss zur Handschlagqualität des Verbandes und seiner Mitglieder

Das Präsidium des Verbandes D.H.G. „Der Handschlag gilt“ hat am 08.07.2022 beschlossen, dass jedes Mitglied (ordentlich oder außerordentlich) seinen Handschlag einzuhalten hat. Wer seine Versprechen gegenüber dem Verband oder die Versprechen unter Mitgliedern nicht hält verstößt gegen diesen Beschluss und eine Kündigungsempfehlung der Mitgliedschaft wird dem Präsidium vorgelegt.
Zu beachten sind die 5 Merkmale eines gültigen Handschlags.

  1. Einigkeit über den Zweck des Handschlags (Willenserklärung)
  2. Es muss erlaubt sein
  3. Es muss freiwillig sein
  4. Es muss möglich sein
  5. Alle Beteiligten müssen geschäftsfähig sein

Alle Handschläge sind einzuhalten oder in Frieden aufzulösen.

Ab 08.07.2022 kann der Handschlag auf unserer Homepage www.der-handschlag-gilt.com dokumentiert werden. Der Handschlag im Bildformat wird dem Hanschlagpartner übermittelt. Diesem Formular kann auch ein Kurzvideo folgen, das den Inhalt des Handschlags beschreibt. Nach beiderseitiger Bestätigung hat Der Handschlag rechtliche Gültigkeit und ist ein Vertrag mit Videobeweis.

Das Präsidium